AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen:

• Vertragsabschluss:

An dieses Angebot halten wir uns 3 Tage gebunden. Der Mietvertrag über den anliegend beschriebenen Ferienbungalow ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben, dem Vermieter zugegangen und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Der Ferienbungalow wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

• Mietpreise und Anzahlung:

Die im Angebot aufgeführten Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Anzahlungen / Zahlungen werden wie folgt zur Zahlung fällig:

20 % der Gesamtsumme bis 7 Tage nach Vertragsabschluss (nicht verzinslich)

80 % der Gesamtsumme bis 14 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 14 Tage vor Anreise) werden 100 % innerhalb 3 Tagen (jedoch vor Anreise) nach Vertragsabschluss fällig.

• Kaution:

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von EUR 200,00 als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung bis 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten und ist nicht verzinslich. Die Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

• Kündigungsrecht durch den Vermieter:

Der Vermieter kann den Vertrag bereits vor Beginn des Mietzeitraumes ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich schriftlich kündigen, wenn der Mieter die Anzahlung / Zahlung / Kaution gemäß Punkt 2 ganz oder teilweise nicht fristgerecht geleistet wurde oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

• Aufhebung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände:

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.) wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

• Nebenkosten:

In dem vereinbartem Mietpreis sind alle Pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Müllentsorgung, Bettwäsche, Handtücher, W-LAN, Strandkorb am Weißenhäuser Strand – nur in der Sommersaison des Strandkorbvermieters – sowie die Endreinigung) enthalten.

• Stornogebühren und Rücktrittsrecht:

Grundsätzlich findet das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung und wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Einen aktuellen Vergleich von entsprechenden Angeboten finden Sie z.B. im Internet unter http://www.reiseversicherung-vergleich.info/

Folgende Stornokosten werden bei einer Stornierung fällig:

20% bei Rücktritt bis 56 Tage  vor Beginn des Mietzeitraumes (mindestens jedoch EUR 60,00)

40% bei Rücktritt ab 55 Tage bis 28 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes

80% bei Rücktritt ab 27 Tage  bis 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes

90% bei Rücktritt ab 6 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes bis zum Anreisetag

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss durch den Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach dem BGB.

• An- und Abreise:

Am Anreisetag stellt der Vermieter den Ferienbungalow dem Mieter ab 16:00 Uhr oder nach Absprache in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in einen besenreinen Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen und verräumen des Geschirrs, Entleeren der Mülleimer in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

• KFZ-Stellplatz:

Es kann direkt vor dem Ferienbungalow – im umschlossenen Bereich – geparkt werden. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht.

• Pflichten des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, den Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen, Besuchern oder seinen Haustieren schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Erfüllungsgehilfen anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in Ausgussbecken oder der Toilette entsorgt werden. Treten wegen der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu.

• Sonstiges:

Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Änderungen am Ferienbungalow oder den installierten Einrichtungen sowie der vorhandenen Ausstattung vorzunehmen. In den Ferienbungalow eingebrachte Gegenstände befinden sich dort auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Untergang, mit Ausnahmen von grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten. Der Vermieter ist berechtigt, nach Ablauf des Mietzeitraumes zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entsorgen.

• Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm, Überschwemmung, etc.). Weiterhin haftet der Mieter nicht für Wertgegenstände (auch nicht, wenn Sie im vorhandenen Tresor gelagert werden) des Mieters.

• Tierhaltung:

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen oder dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweise verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann wiederrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

• Sonderkonditionen:

Sonderkonditionen, welche wir dem Mieter für den vorgenannten Mietzeitraum einräumen, sind ohne Präjudiz für nachfolgende Mietzeiträume.

• Änderungen und Ergänzungen:

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Mietvertrag sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

• Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist Oldenburg in Holstein. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand 12/2020